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   BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73   

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https://dejure.org/1973,582
BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73 (https://dejure.org/1973,582)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1973 - II WD 39.73 (https://dejure.org/1973,582)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1973 - II WD 39.73 (https://dejure.org/1973,582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung des Ruhegehalts und Kürzung der Übergangsgebührnisse - Unterschlagung durch einen Soldaten - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst - Fürsorgepflicht eines Soldaten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 196
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73
    Da das Gesetz in den genannten Fällen Entscheidungen des Richters verlangt und der Gesetzgeber die Mitwirkung an diesen Entscheidungen nicht zum Ausschließungsgrund erhoben hat, ist davon auszugehen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers eine derartige Vortätigkeit des Richters für sich allein grundsätzlich auch nicht geeignet ist, eine Besorgnis der Befangenheit dieses Richters zu begründen (vgl. dazu auch BGHSt 21, 142; 21, 334, 342 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66]; Dünnebier in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 24 Anm. 3 a).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73
    Da das Gesetz in den genannten Fällen Entscheidungen des Richters verlangt und der Gesetzgeber die Mitwirkung an diesen Entscheidungen nicht zum Ausschließungsgrund erhoben hat, ist davon auszugehen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers eine derartige Vortätigkeit des Richters für sich allein grundsätzlich auch nicht geeignet ist, eine Besorgnis der Befangenheit dieses Richters zu begründen (vgl. dazu auch BGHSt 21, 142; 21, 334, 342 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66]; Dünnebier in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 24 Anm. 3 a).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Die Ausschlussgründe sind in § 77 WDO erschöpfend aufgeführt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1973 - 2 WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 und vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192 Rn. 33, jeweils zu § 71 WDO a.F.).

    Dies gilt auch, wenn die dem Urteil vorausgehende gerichtliche Entscheidung eine summarische Prüfung des zu erwartenden Verfahrensergebnisses verlangt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 1973 - 2 WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 und vom 12. Dezember 1980 - 2 WD 64.78 - NZWehrr 1981, 192).

  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 957/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten - Zum Recht

    Zum einen handelt es sich - ähnlich wie bei § 23 StPO - um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die einer analogen Anwendung auf andere Verfahrensarten nicht zugänglich ist (BVerwGE 46, 196; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1980, ZBR 1982, S. 94; Dau, WDO, § 77 Rn. 25).
  • BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84

    Veruntreuung dienstlicher Gelder - Absehen von Höchstmaßnahme -

    Ein solches Fehlverhalten erschüttert das Vertrauen in den Täter in so hohem Maße, daß im Regelfall eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses dem Dienstherrn nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwGE 46, 196).
  • BVerwG, 28.08.2013 - 2 WDB 4.13

    Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten; Antrag auf

    Dabei erfordert der Zweck des Gesetzes bei mehreren Möglichkeiten, nicht von der für den früheren Soldat günstigeren, sondern von der für ihn ungünstigeren Möglichkeit auszugehen (Urteil vom 20. November 1973 - BVerwG II WD 39.73 - BVerwGE 46, 196 ).
  • BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 196; 76, 73 [BVerwG 14.04.1983 - 2 WDB 1/83]; 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]= NZWehrr 1987, 256) ist der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.
  • BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91

    Soldat auf Zeit - Übergangsbeihilfe - Auswirkung einer Dienstgradherabsetzung

    Das Verfahrensergebnis ist dazu im Wege einer summarischen Prüfung anhand des Verfahrensstandes im Zeitpunkt der Entscheidung zu ermitteln: "Bei der Prüfung, ob dem Antrag auf Auszahlung der Übergangsbeihilfe ganz oder teilweise entsprochen werden kann, muß also das zuständige Wehrdienstgericht berücksichtigen, ob ein bei der Eigenart und Schwere des Vorwurfs mögliches Verfahrensergebnis nicht durch die vorzeitige Auszahlung ausgeschlossen oder weitgehend seiner Wirkung entkleidet werden kann" (Urteil vom 20. November 1973 - BVerwG 2 WD 39.73 -).
  • BVerwG, 24.07.1974 - II WDB 2.74

    Rechtsmittel

    Diese würde es dem Senat in keinem Falle erlauben, die ordnungsgemäße Besetzung der Truppendienstkammer nachzuprüfen; denn es handelt sich bei ihr um eine auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung, während eine solche Nachprüfung eine volle Berufung voraussetzt, da die fehlerhafte Besetzung des Gerichts einen schweren Verfahrensmangel darstellt, der zur Aufhebung des Urteils als Ganzes führen muß (BVerwG Urteil vom 20. November 1973 - II WD 39/73).
  • BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienstverhältnis - Dienstrechtlicher

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Dienstvergehen auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (BVerwGE 46, 196; BVerwG Urteil vom 24. Juli 1990 - 2 WD 38/89).
  • BVerwG, 21.03.1991 - 2 WD 57.90

    Veruntreuung zur Verwaltung anvertrauter Gelder durch den Rechnungsführer und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist daher bei einer solchen Verfehlung die disziplinare Höchstmaßnahme unumgänglich (BVerwGE 46, 196, 201) [BVerwG 20.11.1973 - II WD 39/73].
  • BVerwG, 09.11.1988 - 2 WD 19.88

    Disziplinarrechtliche und soldatenrechtliche Beurteilung einer veruntreuenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist daher bei einer solchen Verfehlung die disziplinare Höchstmaßnahme unumgänglich (BVerwGE 46, 196, 201) [BVerwG 20.11.1973 - II WD 39/73].
  • BVerwG, 26.07.2001 - 2 WDB 10.01

    Zulässigkeit der Zahlung von Übergangsbeihilfe vor rechtskräftigem Abschluss des

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